AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Closex / Hendrik Arnold
§ 1 ANWENDUNGBEREICH
(1) Alle Leistungen und Angebote von Closex erfolgen ausschließlich aufgrund der individuellen Angebote von Closex und ergänzend aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Closex mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Closex ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Closex auf eine Korrespondenz Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 LEISTUNGEN
(1) Closex bietet ihren Kunden Dienstleistungen im Bereich der Leadgenerierung und Neukundengewinnung durch Telefonmarketing und Online Marketing an.
(2) Ein Lead im Sinne dieser Dienstleistungen ist jeder Kontakt, der im Rahmen der Telefonakquise durch Closex entsteht, unabhängig von der Qualität oder den individuellen Anforderungen des Kunden. Für die Klassifizierung eines Leads ist es unerheblich, ob der Kontakt spezifische Verkaufs- oder Qualitätsstandards erfüllt.
(3) Die Erbringung eines konkreten Erfolgs, insbesondere das Erreichen bestimmter betrieblicher Umsatzgrenzen und/oder Kennzahlen, wird von der Closex im Rahmen der vereinbarten Tätigkeiten für den Kunden nicht geschuldet.
(4) Closex schuldet keinen Vertragsabschluss mit dem Interessenten. Dieser obliegt allein dem Kunden.
(5) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Closex, bleibt der Vergütungsanspruch von Closex unberührt.
(6) In Bezug auf die von Closex zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Closex in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Bei der Erbringung der vom Kunden gebuchten Leistungen ist Closex hinsichtlich der Bestimmung von Ort und Zeit frei.
(7) Closex ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Genehmigung des Kunden ist insoweit nicht erforderlich.
(8) Terminabsprachen- und Mitteilungen in Bezug auf sogenannte Video-Calls erfolgen verbindlich. Bei Nichtinanspruchnahme eines Video-Calls besteht kein Anspruch darauf, diesen nachzuholen, es sei denn, die Hinderungsgründe stammen aus der Sphäre von Closex.
(9) Ein Arbeitsverhältnis wird durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Closex nicht begründet.
§ 3 VERTRAG, INHALT, SPRACHE
(1) Der Vertragsschluss zwischen Closex und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Die Vertragsinhalte ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten von Closex.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 4 ZAHLUNGEN, PREISE, BEDINGUNGEN
(1) Die dem Kunden mitgeteilten Preise verstehen sich als Nettopreise (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer), es sei denn, das jeweilige Angebot ist anderslautend.
(2) Die Vergütung der Dienste von Closex ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Closex ist anders lautend. Eine Closex erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Closex nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses kann bei Closex per E-Mail angefragt werden.
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Closex zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(6) Closex ist berechtigt, offene Zahlungen über den Zahlungsdienstleister Stripe abzuwickeln. Stripe bietet eine sichere und zuverlässige Plattform zur Verarbeitung Ihrer Zahlungen. Bei der Nutzung von Stripe gelten zusätzlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stripe.
§ 5 KÜNDIGUNG, LAUFZEIT
(1) Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte feste Laufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist ausschließlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Im Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 6 VERZUG / AUßERORDNETLICHE KÜNDIGUNG
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Closex beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Closex eingegangen ist.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Closex sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens einer fälligen Zahlung gegenüber Closex mehr als 30 Tage in Verzug, ist Closex berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Closex ist in diesem Fall berechtigt die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 7 ERFÜLLUNG
(1) Closex wird die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Closex ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Closex gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Closex unberührt.
§ 8 VERHALTEN UND RÜCKSICHTSNAHME
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Vertragspartners gegenüber Closex zu gewährleisten.
(2) Closex behält sich vor, jede rechtswidrige Äußerung über das Unternehmen und dessen Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 9 HAFTUNG
Closex übernimmt keinerlei Haftung für Schadensersatzansprüche, ungeachtet des Rechtsgrundes. Weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit begründen eine Haftung seitens Closex. Selbst im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Closex nur in den nachfolgend genannten begrenzten Umständen:
a) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren,
b) für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren, wobei eine wesentliche Vertragspflicht solche Verpflichtungen umfasst, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
In jedem dieser Fälle ist die Haftung jedoch streng auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Darüber hinaus wird jegliche weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Mit dieser Regelung erklärt sich der Vertragspartner ausdrücklich damit einverstanden, dass Closex von jeglicher Haftung freigestellt ist, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
§ 10 DATENSCHUTZ
Closex erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden, insbesondere seine Kontaktdaten. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten der Interessenten an den Kunden übermittelt. Für Datenschutzverstöße des Kunden übernimmt Closex keine Haftung. Ergänzend wird auf die Datenschutzerklärung von Closex verwiesen (https://closex.de/datenschutz/).
§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die
AGB Stand: 01.05.2023 © Vervielfältigung verboten
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